Ukraine-Hilfe
Finanzielle Hilfeleistungen für Geflüchtete ab 01.06.2022
Der Übergang (Rechtskreiswechsel) der ukrainischen Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz in den Bereich der Grundsicherung steht zum 01. Juni 2022 bevor. Das bedeutet, dass künftig die Hilfeleistungen nicht mehr vom Sozialamt übernommen werden, sondern auf die örtlichen JobCenter übergehen.
Wen betrifft das?
Alle ukrainischen Staatsbürger*innen, die bereits einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung haben.
Wie gehen wir vor?
Aktuell wird allen ukrainischen Flüchtlinge, die einen Bewilligungsbescheid des Sozialamtes erhalten, ein Aufnahmebogen für ihre persönlichen Daten übersandt. Dies geschieht, um in einem ersten Schritt die persönlichen Daten für den Umstieg auf die Grundsicherungsleistungen sicherzustellen. Die zugesandten Aufnahmebögen sind kurzfristig beim Jobcenter der Stadt Coburg einzureichen. Anschließend werden den Kund*innen die erforderlichen Antragsunterlagen mit einem konkreten Termin übersandt.
Beim Termin werden noch offene Fragen zum Lebenslauf und ggf. zur Betreuung der Kinder gestellt. Die Bearbeitung der eingegangenen Anträge erfolgt in der Regel zeitnah, um die Auszahlung der Leistungen an unsere Kundinnen und Kunden zügig sicherzustellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wichtig ist dabei, dass die benötigten Unterlagen wie der Aufenthaltstitel, Mietvertrag und z. B. der Name der gewählten Krankenkasse mitgebracht werden.
Wo wende ich mich hin bei Fragen? Wo bekomme ich Unterstützung?
Die Kolleginnen und Kollegen der Eingangszone des Jobcenters helfen bei Problemen weiter. Zu erreichen sind wir unter 09561/2365100 oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Dies geht auch online unter: www.jobcenter.digital
Wegen der Vielzahl der Anträge kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Wegen der Vielzahl der Anträge kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Dafür bitten wir um Verständnis.