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Coburg hilft:
Solidarität mit der Ukraine

Aktuelle Informationen, Hilfs- und Unterstützungsangebote im Überblick

Auf unserem ständig aktualisierten Padlet stellen wir Ihnen wichtige Informationen, Anlauf- und Beratungsstellen sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote aus verschiendsten Bereichen einfach und übersichtlicht zur Verfügung.

Viele Coburger*innen bangen aktuell um unsere europäischen Nachbarn und Freunde in der Ukraine. Aus den Kriegsgebieten erreichen uns teils erschreckende Bilder, viele Menschen ergreifen vor diesem Hintergrund die Flucht, müssen ihr Hab und Gut zurücklassen. Wer sich noch im Kriegsgebiet aufhält, hofft ebenfalls auf Hilfe und Unterstützung.

Hilfe für Menschen in Not

Vor diesem Hintergrund fragen sich selbstverständlich viele Coburger*innen auch, wie man die Ukrainer*innen in den umkämpften Gebieten sowie den Menschen auf der Flucht kurzfristig Hilfe und Unterstützung zukommen lassen kann.

Angebote für Geflüchtete
допомога біженцям

Für neu angekommene Geflüchtete und deren Angehörige hat die Stadt Coburg ein Servicetelefon (09561/89-2575) sowie eine E-Mail-Adresse (coburghilft@coburg.de) eingerichtet.


Geldspenden

Zahlreiche Organisationen haben Spendenkonten für die humanitäre Hilfe in der Ukraine eingerichtet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wohin Sie spenden sollen, finden Sie bei der ARD eine aktuelle Liste vertrauenswürdiger Hilfsorganisationen.

Sachspenden

Lebensmittel, Kleidung, Spielzeug… Wer sein Hab und Gut zurücklassen musste oder im Kriegsgebiet ausharrt, dem fehlt es oft schon am Notwendigsten. Wenn Sie Sachspenden haben und die Menschen in der Ukraine unterstützen wollen, finden Sie hier einige Anlaufstellen.

Sich engagieren

Sie wollen sich engagieren? In der Koordination der Hilfe, bei der Betreuung von angekommenen Ukrainer*innen. Sie können helfen z.B. beim Übersetzen. Dann melden Sie sich doch bei unserem Büro Senioren & Ehrenamt …

Unterkunft

Sie wären bereit, Geflüchtete aus der Ukraine temporär oder auch dauerhaft bei sich aufzunehmen oder ihnen eine Wohnung anzubieten? Auch über solche Angebote von Privatpersonen und Vermietern freuen wir uns. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Aktuelles

Фінансова допомога біженцям з 1 червня 2022 року

Перехід (зміна правового статусу) українських біженців із Закону про пільги шукачам притулку до сфери базового забезпечення відбудеться 1 червня 2022 року. Це означає, що надалі допомогу буде надавати не управління соціального захисту населення, а місцеві центри зайнятості.

Finanzielle Hilfeleistungen für Geflüchtete ab 01.06.2022

Ab 1. Juni werden Hilfeleistungen für ukrainischen Flüchtlinge nicht mehr vom Sozialamt übernommen, sondern von den örtlichen JobCenter. Wichtige Informationen zum Ablauf gibt es hier...

vhs sucht Plauderpaten

Wer Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind, praktische Hilfe anbieten möchte, kann als ehrenamtlicher Plauderpate an der Volkshochschule Coburg aktiv werden.

Palais Kyrill wird Begegnungszentrum

Das ehemalige Palais Kyrill wird vom 26. April an zu einem offenen Begegnungszentrum für geflüchtete ukrainische Familien.
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ласкаво просимо – Angebote für Geflüchtete

Важлива інформація для українців
Wichtige Informationen für Ukrainer*innen

The People and the administration of Coburg support refugees in many ways. On this page we will share the most important ones. If you have any questions, feel free to contact our „Integrationslotsin“ (integration guide) Antje Hennig (by phone: 09561/89-2575). We will try our best to guide you through the process and welcome you in Coburg. We will also get you in touch with the various social service institutions that can help you further along.

Відповіді на поширені запитання

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf einer Seite die drängensten Fragen von Geflüchteten aus der Ukraine zusammengestellt.

The Federal Office for Migration and Refugees has put together a list of frequently asked questions (FAQ) for Ukrainians who have fled to or are thinking about coming to Germany.

Was ist bei der Einreise zu beachten?

Menschen mit einem Ukrainischen Pass (biometrisches Lichtbild) dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Da inzwischen die sogenannte Massen-Zustrom-Richtlinie gilt, erhalten diese Personen ein befristetes Aufenthaltsrecht für ein Jahr. Das kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Diese Regeln gelten auch für Personen, die sich in der Ukraine aufhalten, aber nicht in ein sicheres Herkunftsland zurückkehren können.

Ukrainer*innen, die sich bereits zu Kriegsbeginn in Deutschland befanden, dürfen weiterhin in Deutschland bleiben. Das gilt auch, wenn das Visum bereits abgelaufen wäre.

Welche staatliche Unterstützung erhalten Geflüchtete aus der Ukraine?

Geflüchtete aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen Sozialgesetzbuch II (SGB II). Das umfasst u.a.:

  • Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Anspruch auf medizinische Versorgung.

Zuständig für diese Leistungen ist das Jobcenter Coburg Stadt.

Nicht erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Dafür ist das Sozial- und Versicherungsamt der Stadt Coburg zuständig.

Was muss ich nach meiner Ankunft in Deutschland machen?

Geflüchtete aus der Ukraine müssen sich nach ihrer Ankunft registrieren. Dafür sind in Bayern die sogenannten ANKER-Zentren zuständig. Für Coburg ist das die:

ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg (Erlenweg 4, 96050 Bamberg)

Schutzsuchende die in Coburg bereits eine Wohnung haben, bzw. bei denen eine Wohnunterbringung gewährleistet ist, können sich in der Ausländerbehörde der Stadt Coburg registrieren: Tel. 09561/89-1363 oder auslaenderbehoerde@coburg.de (Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:30 – 15:30 Uhr,
Mittwoch, Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr).

Schutzsuchende die keine Wohnung, bzw. Aussicht auf eine Wohnunterbringung in Coburg haben, registrieren sich in der ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg, Erlenweg 4. Ein vorherige Terminvereinbarung ist hier nicht notwendig.

Zu dem Termin müssen folgende Dinge mitgebracht werden:

  • Reisepass oder ein anderes Dokument, das die Identität nachweist.
  • Maximal 24 Stunden alter Corona-Schnelltest. Hier gibt es einen Überblick über Schnelltest-Möglichkeiten in Coburg. Die Vitale Apotheke am Albertsplatz (Ketschengasse 27) bietet für ukrainische Staatsbürger*innen (Vorlage des Ausweises erforderlich) kostenlose Schnell- und PCR-Tests an.

Wo kann ich wohnen?

Geflüchtete aus der Ukraine müssen nicht im ANKER-Zentrum wohnen oder länger dort bleiben. Die Einrichtung ist nur für Registrierung zuständig. Hier werden sie gefragt, ob sie bereits eine Unterkunft haben oder einen Platz in einer Unterkunft benötigen.

Wer eine Unterkunft braucht, wird einer Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Dort erhalten sie entweder einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in dezentralen Unterkünften.

Darf ich arbeiten?

Grundsätzlich kann jeder Asylsuchende sich in Deutschland selbstständig machen. Mit einer Erlaubnis der Ausländerbehörde ist es auch möglich, einer Lohnarbeit nachzugehen. Weitere Informationen gibt es bei der Arbeitsagentur Bamberg/Coburg. Die Bundesagentur für Arbeit bietet unter der Telefonnummer 0911/178 7915 auch eine telefonische Beratung in Ukrainisch oder Russisch an (Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr).

Können ukrainische Kinder am Schulunterricht teilnehmen?

Obwohl die gesetzliche Schulpflicht offiziell erst nach 3 Monaten beginnt, können Eltern, die ihr Kind bereits früher in eine Schule aufnehmen lassen wollen, sich seit 28. März (Mo.-Fr. 10:00-13:00 Uhr) bei den staatlichen Schulämtern in Stadt und Landkreis Coburg, Lauterer Höhe 58, melden. Das Staatliche Schulamt weist den Schüler/die Schülerin der entsprechenden pädagogischen Willkommensgruppe (ab 10 Jahren) bzw. der einzelnen Sprengelschule zu. Zur Anmeldung sind ein Ausweis oder eine Geburtsurkunde, ein Ankunftsnachweis bzw. eine Anlaufbescheinigung, die Anmeldung des Einwohneramtes sowie falls vorhanden ein Nachweis über die Masernschutzimpfung mitzubringen. Telefonische Informationen unter 09561/514-9100.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die Informationen auf diesen Seiten werden ständig aktualisiert. Tiefergehende Informationen über Asyl und Aufenthalt in Deutschland gibt es bei der Regierung von Oberfranken.

What are the general requirements for immigrating to Germany?

Citizens with a Ukrainian passport  (biomectric photograph) can enter the Federal Republic of Germany without a visa. Since the so called „Massen-Zustrom-Richtlinie“ („mass-influx directive“) is in effect, citizens immigrating from Ukraine automatically gain temporary residency status up to 1 year. This can be extended to up to 3 years in total.

These rules also apply to people currently residing or staying in Ukraine who cannot get back to a secure/their country of orgin.

Ukrainian citizens, who were already in Germany when the conflict began, can stay in Germany. This also applies, if their original visa has already or is about to expire.

What kind of public aid/assistance is available to asylum seekers from Ukraine?

In Germany, refugees are entitled to certain benefits according to the Sozialgesetzbuch II (Social Benefits Act II). These i.e. cover:

  • Financial benefits
  • Medical coverage/health care.

The responsible authority for claiming these benefits is the Jobcenter Coburg Stadt.

Disabled refugees are entitled to certain benefits according to the Sozialgesetzbuch XII (Social Benefits Act XII). The responsible authority for claiming these benefits is the Sozial- und Versicherungsamt (social welfare and insurance office).

What do refugees from Ukraine have to do after arriving in Germany?

Refugees from Ukraine have to register after arriving in Germany. In Bavaria, the state where Coburg is located, you will have to register with a so called ANKER-Zentrum (anchor centre). For people arriving in Coburg, the centre is the:

ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg (Erlenweg 4, 96050 Bamberg)
Anchor centre Upper Franconia in Bamberg (Erlenweg 4, 96050 Bamberg)

Refugees from Ukraine, who already have a place to stay, or have already made arrangements for their accomodation, can register directly with the Ausländerbehörde (foreign office) in Coburg. Please make an appointment via phone 09561/89-1363 or via e-mail auslaenderbehoerde@coburg.de (Service hours: Monday, Tuesday, Thursday: 8:30 – 15:30, Wednesday, Friday: 8:30 – 12:00).

Refugees from Ukraine, who have no place to stay in Coburg, have to register first at the ANKER-Einrichtung Oberfranken (Anchor centre Upper Franconia) in Bamberg, Erlenweg 4. No appointment needed.

The following items should be brought to your meeting:

  • passport or other proof of identity.
  • negative result (max. 24 hours old) of a rapid COVID-19 test („Antigen-Test“) from an official testing site. A list of official testing facilities can be found here. The Vitale Apotheke at Albertsplatz (Ketschengasse 27) offers free COVID-19 tests for Ukrainian citizens (valid ID/passport required).

Where can I live?

Refugees from Ukraine do not have to reside or stay in an ANKER-Zentrum (anchor centre) for a longer period of time. The centre is primarily responsible for your registration. You will be asked, if you already have a place to stay or if you need temporary housing in a refugee shelter.

Refugees in need of shelter will then be assigned to a city or district, who will be in charge of finding a place to live for them, either in a local shelter or a communal place of residence.

Am I allowed to work?

Generally speaking, asylum seekers can work independently as a self-employed person. With permission from the Ausländerbehörde (foreign office), asylum seekers can also enter employment contracts. Further Information is available at the Arbeitsagentur Bamberg/Coburg. The Federal Employment Agency (Bundesagentur für Arbeit) is also offering consultations via phone 0911/178 7915 in Ukranian or Russian (Mondays – Wednesdays: 08:00 – 16:00, Fridays: 08:00 – 13:00).

Can Ukrainian children go to school here?

School education for children is mandatory no later than 3 month after arrival. Parents, who would like to enroll their children sooner, are more than welcome to register their child with the Staatlichen Schulämter in Stadt und Landkreis Coburg (Public Education Department for the city and the county of Coburg, Monday-Friday 10:00-13:00) at Lauterer Höhe 58 in Coburg. Pupils will then be assigned to a special educational welcome group (10 years and older) or enrolled at a local nearby school. Parent should bring with them to registration: Passport or Certificate of birth of the child, proof of arrival (Ankunftsnachweis/Anlaufbescheinigung), proof of registration from the city of Coburg or the county of Coburg, if available proof of measels vaccination. For further information, please call: 09561/514-9100.

Where can I get further information?

We are doing our best to keep the information on this page up to date at all times. Further information regarding the process of asylum seeking and residency in Germany is available at the Regierung von Oberfranken (District Government of Upper Franconia).

Вам потрібна допомога?

Зателефонуйте нам: +49 9561 89-2575

Напишіть нам електронного листа: coburghilft@coburg.de

Sachspenden

Sie möchten etwas spenden?

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation möchte man gerne unterstützen, wo es geht. Dabei ist es aber auch wichtig – um Vereine und Organisationen, Freiwillige und Helfer nicht zu überlasten – sich am aktuellen Bedarf zu orientieren und die Aufnahme- und Verteilkapazitäten nicht zu überlasten. Dabei wollen auch wir gerne helfen und freuen uns über Ihre Unterstützung!

Angebote über Sachspenden können Sie uns gerne per E-Mail schicken, wir stimmen dann mit den jew. Vereinen und Organisationen ab, was aktuell am dringendsten benötigt wird und melden uns im Bedarsfall bei Ihnen:

coburghilft@coburg.de

Egal, ob Lebensmittel, Kleidung oder andere Gegenstände gespendet werden sollen: Die Dinge müssen so beschaffen sein, dass sie noch verwendet werden können. Bitte sprechen Sie Spenden vorab immmer mit den jeweiligen Organisationen ab oder nutzen Sie unser Angebot, Sachspenden zu vermitteln. So vermeiden Sie eine Überlastung der Ehrenamtlichen und Mitarbeiter*innen und ihre Spende verschwindet nicht in einem Lager oder landet im Müll, sondern kommt tatsächlich zeitnah und zielgerichtet an.

Ehrenamtliches Engagement

Sie möchten sich selbst (ehrenamtlich) engagieren, Geflüchteten aus der Ukraine helfen: beim Ankommen, bei Behördengängen, in der Kinderbetreuung. Sie verstehen Ukrainisch und könnten ggf. übersetzen? Oder Sie möchten sich anderweitig in der Hilfe für die Ukraine engagieren. Dann melden Sie sich bei unserem Büro Senioren und Ehrenamt unter coburghilft@coburg.de oder nutzen Sie am besten das untenstehende Formular, um uns mitzuteilen, wo Sie gerne helfen und unterstützen möchten.

Geflüchte aufnehmen

Sie wären bereit, Geflüchtete aus der Ukraine temporär oder auch dauerhaft bei sich aufzunehmen oder ihnen eine Wohnung bzw. Zimmer (dies ist auch ohne einen Mietvertrag möglich) anzubieten? Dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf.

Angebote von Vermieter*innen

Auch Vermieter*innen können sich über unsere Online-Wohnraumbörse jederzeit bei uns melden:

Wohnraumangebote

Frau Almut Hagner
Koordinatorin zur Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund

Oberer Bürglaß 1
96450 Coburg

ukrainehilfe@coburg.de

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